|
Außerbetriebliche Berufsausbildung |
|
|
Diese Ausbildungsform ist u. a. für Jugendliche gedacht, die besondere Unterstützung benötigen und trotz Vorförderung nicht in eine betriebliche Ausbildung vermittelt werden konnten.
Die Ausbildung erfolgt in anerkannten Ausbildungsberufen auf der Basis des SGB III. Gesetzliche Grundlagen für die Ausbildung sind das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung. Auftraggeber: - Agentur für Arbeit
- Eigenbetrieb für Arbeit Merseburg
- ARGE Burgenlandkreis
Ausbildungsziele: - Übergang in betriebliche Ausbildung
- Erlangen des Berufsabschlusses nach erfolgreich absolvierter Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau bzw. Handwerkskammer
Ausbildungsinhalte
Die Grundlagen, nach denen die Ausbildung durchgeführt wird, sind: - die Ausbildungsverordnung des jeweiligen Berufes
- der Ausbildungsrahmenplan für den Ausbildungsberuf
Die Ausbildung findet an verschiedenen Lernorten (Berufsbildende Schule, außerbetriebliche Einrichtung) statt und wird durch Praktika in Unternehmen ergänzt. Durch diese Form der Lernortkooperation wird ein angemessener Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet.
Während der Ausbildung werden die Jugendlichen von einem Team, bestehend aus dem Ausbilder, der Lehrkraft und dem Sozialpädagogen betreut. Die individuelle Förderung der Jugendlichen umfasst sowohl Stütz- und Förderunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten sowie Unterstützung des Erlernens der Fachtheorie/Fachpraxis als auch eine sozialpädagogische Begleitung zur Sicherung des Ausbildungserfolges.
Eine weitere Aufgabe des Teams besteht in der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit allen an der Ausbildung beteiligten Partnern im Rahmen unseres Netzwerkes.
Ausbildungsberufe: - Koch/Köchin
- Maschinen- und Anlagenführer/-in
- Produktionsfachkraft Chemie
- Teilezurichter/-in
- Fachlagerist/-in
- Bauten- und Objektbeschichter/-in
- Hochbaufacharbeiter
In Begleitung von: - Individueller Förderplanung
- Stütz- und Förderunterricht
- Sozialpädagogischer Betreuung
- Praktika
- Betrieblicher Ausbildungsphasen
- Integration
Abschluss der Ausbildung:
Die Ausbildung bei der IBLM e. V. ist abgeschlossen, wenn der Jugendliche in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis übernommen wird bzw. die Abschlussprüfung bestanden hat. Bei Nichtbestehen der Prüfung ist eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses gemäß § 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG), § 27 b Handwerksordnung (HandwO) gesetzlich geregelt.
|