Der ständige Wandel in den Produktionsabläufen sowie den Organisationsformen der Unternehmen bedingen eine stetige Anpassung der Qualifikationen von Fach- und Führungskräften an diese Entwicklung. Eine wichtige Qualifikation nimmt in diesem Zusammenhang die Industriemeisterprüfung „Geprüfter Industriemeister“ ein. Die Inhalte zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung sind durch die Rechtsverordnung und die Rahmenstoffpläne festgelegt. Aus diesen gesetzlichen Regelwerken ergeben sich die Schwerpunkte für die drei Teilgebiete der Meisterausbildung.
Ziel der Ausbildung ist es, die in der Berufsausbildung erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse, verbunden mit den persönlichen Berufserfahrungen so zu festigen und zu erweitern, dass der angehende Meister über ein anwendungsbereites Wissen z. B. auf den Gebieten der Menschenführung, der Betriebswirtschaft, der Lehrlingsausbildung verfügt sowie seine fachliche und fachspezifische Kompetenz erhöht. Das didaktische Konzept der Ausbildung berücksichtigt natürlich dabei den Erwachsenenstatus der Teilnehmer. Die drei Ausbildungsteile schließen jeweils mit einer IHK-Prüfung ab, wobei die Prüfungsanforderungen durch die Prüfungsordnung der IHK bestimmt sind.
Zeit und Dauer
Kosten und Förderung
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung. Mit Hilfe des staatlichen Förder-Programms können Sie Ihre bereits vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch unsere Fortbildungen weiter ausbauen.
Vorteile des Aufstiegs-BAföG
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder langjährige Berufserfahrung!
Weitere Informationen erhalten Sie bei
Jana Glaubitz, Telefon: 03461 824640, E-Mail: glaubitz@bal.de.
Das Anmeldeformular für die Industriemeister (inkl. Ausbildung der Ausbilder) finden Sie hier.
Informationen zur Technikerschule finden Sie hier.